Arbeitskreis Psychotraumatologie und Katathym Imaginative Psychotraumatherapie


KIPT-Psychotherapeut*innen

Wenn Sie mit dem Titel KIPT-Psychotherapeut*in Ihre Fortbildung abschließen möchten, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  1. 20 Supervisionssitzungen als Einzel- oder Gruppensupervision.
  2. Ein Behandlungsfall muss mindestens 6 x vorgestellt werden.
  3. Eine Abschlussarbeit über einen Behandlungsfall, der 60 Behandlungsstunden umfasst.
  4. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen können 3 Behandlungsfälle
    à 20 Einzelsitzungen oder 2 Behandlungsfälle à 30 Behandlungsstunden zugrunde gelegt werden.
  5. Die Abschlussarbeit sollte möglichst 30 Seiten nicht überschreiten.
  6. Das kollegiale Abschlussgespräch findet zusammen mit zwei unserer Dozent*innen statt.
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KIPT-Psychotherpeut*innen
Therapeutenliste_12_2024.pdf
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